Erster „Kinderrechte -Index“ für Deutschland!

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat am 4. Dezember 2019 den ersten „Kinderrechte-Index“ für die Bundesrepublik Deutschland vorgestellt.
In der Pilotstudie werden vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt. Dabei wurden fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung, und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.

https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-index/

Nachholbedarf sieht das Kinderhilfswerk jedoch bei den Kinderrechten in NRW. Den größten Entwicklungsbedarf sehen sie bei den Rechten auf Gesundheit, sowie auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.

https://www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/2_Kinderrechte/2.25_Kinderrechte-Index_alle-Dokumente/PMs/PM_-_Kinderrechte-Index_Nordrhein-Westfalen.pdf

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