Kinderrechte ins Grundgesetz – mit einem starken Beteiligungsrecht!

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz solle zügig vorangetrieben werden, fordert das Deutsche Insitut für Menschenrechte. Insbesondere die Ausgestaltung des Beteiligungsrechts müsse uneingeschränkt den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta entsprechen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert, die im Koalitionsvertrag verabredete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zügig voranzutreiben. „Wir sind davon überzeugt, dass eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz Kinder als Träger eigener Rechte stärkt und die Beachtung ihrer Interessen in Justiz und Verwaltung verbessert“, erklärte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

https://www.jugendhilfeportal.de/recht/kinderrechte/artikel/kinderrechte-ins-grundgesetz-mit-einem-starken-beteiligungsrecht/

Sei der Erste, der das kommentiert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert