Kinderrechte ins Grundgesetz – jetzt!

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Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Jedoch steht die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz noch immer aus.
Grund genug, dass sich seit 1994 ein Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland) für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte einsetzt.

Mittlerweile haben sich rund 60 Organisationen der Zivilgesellschaft mit dem Ziel, Kinder, Jugendliche und Erwachsene darüber zu informieren, warum Kinderrechte im Grundgesetz notwendig sind, für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zu werben und Diskussionen zu dem Thema anzuregen.

Mehr Informationen gibt es unter:
https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/#

https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/aktion-20-september-2019-kinderrechte-ins-grundgesetz/

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