Die Rechte von Kindern sind nicht explizit im Grundgesetz verankert. In der neuen Legislaturperiode hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, die Kinderrechte „ausdrücklich“ im Grundgesetz zu verankern.
Konkret steht im Koalitionsvertrag hierzu im Kapitel „Familie“ (Zeilen 801-806) die folgende Formulierung:
„Wir werden Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.“
Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist nun auf der Webseite des BMJV zugänglich:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/102519_Abschlussbericht_Kinderrechte.html
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